07154 8172421
Branchen
Ratgeber
Projekte
Kontakt
Objekt anbietenAngebot erhalten
Bewertung & Kennzahlen

Kaufpreisfaktor & Rendite: So bewerten Käufer Ihr Objekt

LVG SüdInvest Redaktion··8 Min. Lesezeit
Kaufpreisfaktor & Rendite: So bewerten Käufer Ihr Objekt

Warum Kennzahlen vor dem Erstgespräch entscheiden

Wer ein Renditeobjekt oder ein Immobilienpaket verkaufen möchte, sitzt spätestens beim ersten Käufergespräch Profis gegenüber, die in Kennzahlen denken. Der Kaufpreisfaktor, die Nettomietrendite und der Cashflow nach Kapitaldienst sind keine Formalien — sie sind die Sprache, in der seriöse Investoren Angebote bewerten. Wer diese Größen kennt und seine eigenen Zahlen einordnen kann, verhandelt auf Augenhöhe.

Dieser Artikel erklärt, wie professionelle Käufer Ihr Objekt rechnen, welche Unterlagen eine Due Diligence erfordert und warum die Wahl zwischen Asset Deal und Share Deal früh im Prozess geklärt sein sollte.

Der Kaufpreisfaktor: Einstiegspunkt jeder Bewertung

Der Kaufpreisfaktor — in der Praxis häufig als Vervielfältiger bezeichnet — drückt das Verhältnis zwischen Kaufpreis und Jahresnettokaltmiete aus:

Kaufpreisfaktor = Kaufpreis ÷ Jahresnettokaltmiete

Ein Objekt, das für 2,4 Millionen Euro angeboten wird und 100.000 Euro Nettokaltmiete pro Jahr erzielt, hat einen Faktor von 24. Diese Zahl allein sagt noch wenig — sie bekommt Bedeutung erst im Vergleich mit dem lokalen Markt. Die regionalen Gutachterausschüsse veröffentlichen regelmäßig Kaufpreissammlungen und Marktberichte, die als belastbare Referenz dienen.

Was der Faktor nicht abbildet

Der Kaufpreisfaktor basiert auf der Ist-Miete, nicht auf der Marktmiete. Ein Objekt mit stark unterdurchschnittlichen Mieten kann deshalb einen hohen Faktor aufweisen, obwohl das Mietpotenzial erheblich ist — und umgekehrt. Käufer mit Entwicklungskompetenz rechnen daher parallel mit einer Potenzialmiete und bilden einen separaten Faktor ab. Als Verkäufer sollten Sie diesen Unterschied kennen: Wenn Ihre Ist-Miete weit unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, wird ein professioneller Käufer das in seinem Angebot einpreisen — aber genau das ist auch ein belastbarer Verhandlungspunkt.

Faktor und Finanzierungsrahmen

Für finanzierte Käufer ist der Kaufpreisfaktor auch ein implizites Signal für die Machbarkeit der Fremdfinanzierung. Je höher der Faktor, desto dünner die Anfangsrendite — und desto enger der Spielraum für Kapitaldienst und Rücklagen. Das beeinflusst direkt, welche Käufergruppen überhaupt konkurrenzfähig bieten können.

Bruttomietrendite vs. Nettomietrendite

Beide Kennzahlen messen das Verhältnis der Mieteinnahmen zum Kaufpreis — aber auf sehr unterschiedlichen Ebenen. Wer nur die Bruttomietrendite kommuniziert, verliert beim informierten Käufer sofort Glaubwürdigkeit.

Die Bruttomietrendite

Bruttomietrendite = (Jahresnettokaltmiete ÷ Kaufpreis) × 100

Die Bruttomietrendite ist der Kehrwert des Kaufpreisfaktors, ausgedrückt als Prozentzahl. Sie ist schnell berechnet und eignet sich für eine erste Einordnung — aber sie ignoriert sämtliche nicht umlagefähigen Kosten auf Eigentümerseite und die Erwerbsnebenkosten vollständig.

Die Nettomietrendite

Nettomietrendite = ((Jahresnettokaltmiete − nicht umlagefähige Bewirtschaftungskosten) ÷ (Kaufpreis + Erwerbsnebenkosten)) × 100

Die Nettomietrendite berücksichtigt:

  • Nicht umlagefähige Verwaltungskosten
  • Instandhaltungsrücklagen (häufig nach der II. Berechnungsverordnung pauschaliert)
  • Mietausfallwagnis (üblicherweise als prozentualer Abschlag auf die Jahresnettokaltmiete)
  • Erwerbsnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch, ggf. Makler)

Erst die Nettomietrendite zeigt, was das Objekt nach realistischen Bewirtschaftungskosten tatsächlich abwirft. Sie ist die Kennzahl, auf die ein institutioneller Käufer sein Angebot stützt — und die regelmäßig spürbar unter der Bruttomietrendite liegt. Wer als Verkäufer nur mit der Bruttomietrendite argumentiert, signalisiert dem Käufer, dass er die eigene Kalkulation nicht zu Ende gedacht hat.

Cashflow nach Kapitaldienst: Die eigentliche Belastungsprobe

Ein Objekt kann eine solide Nettomietrendite aufweisen und trotzdem monatlich Liquidität kosten — wenn die Finanzierungsstruktur nicht zur Ertragsseite passt. Deshalb kalkuliert jeder finanzierte Käufer den Cashflow nach Kapitaldienst (auch: Liquiditätsüberschuss nach Schulddienst).

Cashflow nach Kapitaldienst = Nettomieteinnahmen − Bewirtschaftungskosten − Zins und Tilgung

Ein positiver Cashflow bedeutet: Das Objekt trägt sich aus eigenen Einnahmen und wirft darüber hinaus Liquidität ab. Ein negativer Cashflow bedeutet, dass der Eigentümer monatlich zuzahlt — was für Bestandshalter mit Leverage-Strategie kalkulierbar sein kann, für Käufer im aktuellen Zinsumfeld aber ein Ausschlusskriterium ist.

Debt Service Coverage Ratio (DSCR)

Ergänzend berechnen Käufer und Kreditgeber den DSCR als Verhältnis von Nettobetriebsergebnis zu Jahreskapitaldienst:

DSCR = Nettobetriebsergebnis (NOI) ÷ Jahreskapitaldienst

Ein DSCR unter 1,0 bedeutet: Das Objekt trägt seinen Kapitaldienst nicht aus eigenen Einnahmen. Kreditgeber verlangen einen deutlichen Puffer über 1,0 — wie hoch dieser ausfällt, hängt vom Objekt, der Bonität des Käufers und der Finanzierungsstrategie ab. Diese Anforderung begrenzt direkt, wie viel Fremdkapital ein Käufer einsetzen kann — und damit mittelbar, wie hoch er bieten wird.

Für Sie als Verkäufer bedeutet das: Je stabiler, vollständig dokumentiert und nachweisbar Ihre Mieteinnahmen sind, desto leichter finanzierbar ist Ihr Objekt — und desto breiter der Kreis ernsthafter Interessenten.

Due Diligence: Welche Unterlagen den Unterschied machen

Eine vollständige, strukturiert aufbereitete Dokumentation beschleunigt jeden Verkaufsprozess erheblich. Käufer, die schnell durch die Prüfung kommen, können schneller bindend anbieten. Lücken dagegen erzeugen Risikoaufschläge, Preisabzüge oder — im schlimmsten Fall — einen Abbruch kurz vor Vertragsschluss. Die Due Diligence gliedert sich typischerweise in drei Bereiche:

Wirtschaftliche Due Diligence

  • Aktuelle Mietaufstellung (Mieter, Fläche in m², Nettokaltmiete, Mietbeginn, Laufzeit, Indexierung, Sondervereinbarungen)
  • Mietverträge inklusive aller Nachträge im Original
  • Nachweis der tatsächlichen Mietzahlungen (Kontoauszüge oder Bewirtschaftungsabrechnung der letzten 12–24 Monate)
  • Nebenkostenabrechnungen der letzten zwei Jahre inkl. Prüfung auf Abrechnungsguthaben
  • Leerstandshistorie und aktueller Leerstand mit Angabe der Gründe
  • Bestehende Mietrückstände und laufende mietrechtliche Auseinandersetzungen

Rechtliche Due Diligence

  • Aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate) aller betroffenen Flurstücke
  • Flurkarte / Liegenschaftskarte
  • Baulastenverzeichnis und Altlastenauskunft der Gemeinde
  • Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung (bei Objekten im Wohnungseigentum)
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre und Beschlusssammlung
  • Bestehende Dienstbarkeiten, Nießbrauche oder Vorkaufsrechte
  • Baurechtliche Genehmigungen und Nutzungsänderungsbescheide

Technische Due Diligence

  • Grundrisse, Schnitte und Ansichten (möglichst als PDF und DWG)
  • Energieausweis (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis gemäß Gebäudeenergiegesetz)
  • Baujahr und Dokumentation wesentlicher Modernisierungsmaßnahmen mit Kostennachweisen
  • Protokolle zu Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten der letzten fünf Jahre
  • Schadstoffgutachten, insbesondere bei Bauten vor 1990 (Asbest, PCB, KMF)
  • Wartungsverträge und Prüfprotokolle für versorgungstechnische Anlagen (Aufzug, Heizung, Lüftung)

Je vollständiger diese Unterlagen zu Prüfungsbeginn vorliegen, desto kürzer die Prüfphase — und desto geringer die Wahrscheinlichkeit von Nachverhandlungen kurz vor dem Notartermin.

Asset Deal oder Share Deal?

Diese Frage entscheidet über die steuerliche und vertragsrechtliche Struktur der gesamten Transaktion. Sie sollte früh im Prozess geklärt werden — idealerweise bevor ein Letter of Intent unterzeichnet wird. Die Antwort hat erhebliche Konsequenzen für beide Seiten.

Asset Deal: Der Regelfall

Beim Asset Deal wird die Immobilie selbst übertragen — als einzelnes Wirtschaftsgut oder als Paket mehrerer Objekte. Der Kaufvertrag wird notariell beurkundet; Eigentumsübergang und Lastenfreistellung erfolgen nach vollständiger Kaufpreiszahlung und Grundbucheintragung. Die Grunderwerbsteuer fällt auf den vereinbarten Kaufpreis an und liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % (§ 11 GrEStG). Für den Verkäufer kann der Asset Deal — abhängig von Haltedauer, Abschreibungshistorie und steuerlicher Gesamtsituation — mit der Aufdeckung stiller Reserven und entsprechender Ertragssteuerbelastung verbunden sein.

Share Deal: Wenn Struktur Grunderwerbsteuer reduziert

Beim Share Deal werden nicht die Immobilien selbst, sondern die Anteile an der immobilienhaltenden Gesellschaft übertragen. Unterhalb bestimmter Beteiligungsschwellen und Haltefristen kann dabei die Grunderwerbsteuer ganz oder teilweise vermieden werden. Der Gesetzgeber hat die Share-Deal-Regeln durch das Jahressteuergesetz 2021 erheblich verschärft: Die relevante Schwelle für die Grunderwerbsteuerfreiheit wurde auf 90 % gesenkt, die Vorhaltefrist auf zehn Jahre verlängert (§ 1 Abs. 2a–3a GrEStG). Share Deals sind damit strukturell anspruchsvoller geworden — aber in der Praxis nach wie vor relevant.

Für Verkäufer gilt: Wer Immobilien in einer GmbH oder KG hält, sollte frühzeitig prüfen lassen, ob ein Share Deal sinnvoll strukturierbar ist. Die Antwort hängt von der Gesellschaftsstruktur, der Haltehistorie der Anteile und den steuerlichen Interessen beider Seiten ab — und ist ausschließlich eine Frage für den Steuerberater und den Transaktionsrechtler.

Was ein Share Deal für die Due Diligence bedeutet

Beim Share Deal umfasst die Due Diligence zusätzlich zur Immobilienprüfung eine vollständige gesellschaftsrechtliche und steuerliche Prüfung der Zielgesellschaft: Jahresabschlüsse, Gesellschaftervereinbarungen, Haftungsverhältnisse, offene Steuerbescheide. Das verlängert die Prüfphase und erhöht die Transaktionskosten auf Käuferseite — was sich regelmäßig in den Verhandlungen über Kaufpreisstruktur und Garantiekatalog niederschlägt.

Direktankauf vs. Bieterverfahren: Der Zielkonflikt, den niemand verschweigen sollte

Jeder Verkaufsprozess bewegt sich zwischen zwei Polen. Ein offenes Bieterverfahren mit strukturiertem Prozess, Data Room und mehreren qualifizierten Interessenten maximiert in der Regel den erzielbaren Preis — kostet aber Zeit und Aufwand und birgt das Risiko, dass kein Abschluss zustande kommt. Ein Direktankauf durch einen professionellen Käufer ist schnell, verbindlich und diskret — bringt aber in der Regel nicht den Höchstpreis eines kompetitiven Prozesses.

Das ist kein Makel des Direktankaufs — es ist die logische Konsequenz dessen, was der Käufer bietet: Planungssicherheit, Schnelligkeit, kein Besichtigungstourismus, kein Platzrisiko. Wer diese Vorteile nutzen will, zahlt dafür mit einem Abschlag gegenüber dem theoretischen Bieterhöchstpreis. Wer den letzten Euro herausholen will, führt ein mehrstufiges Bieterverfahren — und nimmt dafür Aufwand und Unsicherheit in Kauf. Beides sind legitime Entscheidungen. Keiner der beiden Wege ist per se der richtige — es kommt auf Ihre Situation, Ihren Zeithorizont und Ihre Prioritäten an.

Die LVG SuedInvest GmbH kauft Renditeobjekte und Immobilienpakete direkt an. Was das konkret für Ihr Objekt bedeutet, besprechen wir transparent — ohne Druck und ohne versteckte Erwartungen.

Was Sie vor dem ersten Gespräch vorbereiten sollten

Ein Erstgespräch mit einem Ankäufer wird wesentlich effizienter, wenn Sie folgende Eckdaten kennen und belegen können:

  • Gesamte Wohn- und Gewerbefläche in m² (nach Mietvertrag und tatsächlicher Nutzung)
  • Aktuelle Jahresnettokaltmiete (Ist-Miete, nicht Sollmiete)
  • Leerstandsquote zum Stichtag
  • Baujahr und letzte wesentliche Modernisierungsmaßnahmen
  • Eigentumsstruktur: direkt im Privatvermögen oder über eine Gesellschaft gehalten?
  • Bestehende Finanzierungen, Konditionen und Restlaufzeiten

Mit diesen Informationen kann ein professioneller Käufer innerhalb weniger Tage eine erste, nicht bindende Preisindikation abgeben. Alles weitere ergibt sich aus dem strukturierten Datenraum.

Wenn Sie Ihr Objekt oder Portfolio unverbindlich besprechen möchten, nehmen Sie Kontakt zur LVG SuedInvest GmbH auf. Weitere Artikel zu Bewertungsthemen und Verkaufsprozessen finden Sie im Blog.

WhatsApp Chat starten
07154 8172421Anfragen
Kaufpreisfaktor & Rendite: So bewerten Käufer Ihr Objekt | Immobilienportfolio Verkaufen